Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Vertrag
1.1Zustandekommen
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gelten spätestens mit der Auftragserteilung/Bestellung seitens des Käufers als vereinbart.

Neukunden, deren Bestellwert über EURO 75.- netto beträgt, haben grundsätzlich per Vorauskasse oder Nachnahme zu zahlen. Hierfür gewähren wir auch ein Skonto von 2%.

Der Käufer ist an seine Bestellung höchstens bis zu vier Wochen gebunden. Die Bestellung gilt als angenommen, wenn SAM ® sie schriftlich bestätigt oder ihr durch Übersendung der Ware nachkommt. Mündliche Vereinbarungen mit SAM ® oder ihren Vertretern werden erst durch schriftliche Bestätigung von SAM ® verbindlich.

Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte, behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung vor.

1.2Preise
Preise gelten als Festpreise ab Werk einschließlich, sofern nicht anders vereinbart. Die Preise verstehen sich in EURO zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Transportverpackung, Fracht, Versicherung (sofern gewünscht) gehen zu Lasten des Käufers.

Für Lieferungen mit einem Nettowarenwert von weniger als EURO 75.- erheben wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von EURO 10.-. Für Lieferungen, die unmittelbar an vom Käufer benannte Dritte erfolgen, wird ein Zuschlag in Höhe von EURO 10.- berechnet

2.Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Leistungen von SAM ® ist München.
3.Lieferung
3.1Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab München. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung das Lager verlassen hat. Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn die Ware versand- und abholbereit ist, dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt wurde und sich die Versendung oder Abholung aus Gründen, die SAM ® nicht zu vertreten hat, verzögert. SAM ® behält sich Teillieferungen in zumutbarem Umfang vor.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Versendung der Waren unversichert.

SAM ® nimmt gelieferte Verpackung zurück, wenn der Käufer sie innerhalb einer Woche frachtfrei zurücksendet.

3.2Lieferzeit
Die angegebene Lieferzeit ist eingehalten, wenn die bestellten Waren mit ihrem Ablauf das Lager verlassen haben und dies dem Käufer mitgeteilt wurde.
3.3Höhere Gewalt etc.
Höhere Gewalt, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Anordnungen sowie unverschuldete Betriebsstörungen befreien SAM ® von der Einhaltung bestimmter Lieferfristen für die Dauer der Störung. Das gilt auch dann, wenn die oben genannten Störungen im Verantwortungsbereich von Zulieferern für dieses Geschäft entstehen. SAM ® ist in diesen Fällen berechtigt nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen seit Eintritt der Störung, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. SAM ® wird dies mindestens zwei Wochen vor Ausübung des Rücktrittsrechts ankündigen. Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art gegenüber SAM ® sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Etwa vom Käufer bereits geleistete Zahlungen werden jedoch zurückerstattet. SAM ® wird den Käufer in wichtigen Fällen baldmöglichst über die Störungen unterrichten.
3.4Nachlieferung
Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 10 Tagen in Lauf gesetzt. Will der Käufer vom Vertrag zurücktreten, so muss er SAM ® eine weitere Frist von 10 Tagen mittels Einschreiben/Rückschein setzen. Er hat darin anzukündigen, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktritt. Die Frist beginnt mit Eingang des Briefes zu laufen.

Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

3.5Retouren
Retouren sind nach zuvor durch SAM ® erklärtem Einverständnis und nur in der Originalverpackung möglich. Für Prüfung und Wiedereinlagerung werden Wiedereinlagerungsgebühren in Rechnung gestellt. Rücknahmen von Einzelteilen aus Kits oder Sets sind nicht möglich. Nur Waren in einwandfreiem und neuwertigem Zustand können zur Gutschrift zurückgesandt werden. Für Transportschäden ist SAM ® nicht zuständig, da alle Lieferungen ab Werk erfolgen. Ist die Verpackung beschädigt, so wird eine Neuverpackung berechnet. Ist das Produkt beschädigt, z.B. Kratzer, Schrammen, etc. oder aus anderen Gründen nicht mehr verkaufbar, so ist dieses grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Die Wiedereinlagerungsgebühr richtet sich nach Kaufdatum (Rechnungsstellung SAM ® . Da jede Ware einer Rechnung zugeordnet werden muss, muss auch eine Kopie der Rechung der betreffenden Waren der Rücksendung beigelegt werden. Liegt keine Kopie bei, so kann keine Gutschrift erfolgen. Die Ware wird bis zur Zusendung der Rechnungskopie im Retourenlager aufgehoben. Erfolgt nach Zugang der Ware innerhalb von drei Monaten keine Nachreichung der Rechnungskopie, so wird die Ware verwertet. Ein späterer Anspruch auf Rückgabe bzw. Auszahlung besteht nicht. Warenrücksendungen, deren Wert unter Euro 25,- liegt, werden nicht gutgeschrieben.
Wiedereinlagerungsgebühr:bis 10 Tage:keine Wiedereinlagerungsgebühr
bis 3 Monate:15 % vom Netto-Listenpreis
bis 6 Monate:30 % vom Netto-Listenpreis
bis 12 Monate:50 % vom Netto-Listenpreis
über 12 Monate:keine Rücknahme mehr möglich
Neuverpackung:Kunststoff-Folie:10 Euro
Kartonage:15 Euro
Andere:Produktabhängig

Sollte auf der Rechnung eine Skontierung ausgewiesen sein, so wird diese ebenfalls abgezogen, auch wenn diese nicht genutzt wurde.

4.Eigentumsvorbehalt
SAM ® behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Käufer darf die Waren weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand, hat er SAM ® unverzüglich davon zu benachrichtigen, damit SAM ® ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die SAM ® entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der erfolgreichen Intervention zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt SAM ® jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung bis zur Höhe der Kaufpreisforderung ab. SAM ® nimmt diese Abtretung an.

SAM ® ermächtigt den Käufer, die an sie abgetretenen Forderungen aus einem Weiterverkauf für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Befugnis von SAM ® die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sie sich, dies nicht zu tun, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Im Widerrufsfalle ist der Käufer gegenüber SAM ® verpflichtet, seine Abnehmer bekannt zu machen und alle erforderlichen Unterlagen herauszugeben, die zur Geltendmachung der Forderung durch SAM ® zweckdienlich sind.

Macht der Käufer von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht SAM ® der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Käufer und SAM ® vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.

An Zeichnungen, Skizzen, Mustern, Modifikationen, Abbildungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behält SAM ® sich Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung von SAM ® zugänglich gemacht werden.

5Zahlung
5.1Zahlungsweise
Zahlungen haben in bar, per Nachnahme, durch Scheck oder Überweisung zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung in EURO (bargeldlos) zahlbar. Zahlungen haben direkt an SAM ® zu erfolgen. Die Vertriebspartner oder Handelsvertreter von SAM ® sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Sonstige Abzüge (z. B. Porto) sind unzulässig. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
5.2Termine
Zahlungen sind sofort fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung netto Kasse. Ein Hinausschieben des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass er mit SAM ® zuvor vereinbart wurde.
5.3Skonti
SAM ® gewährt 2% Skonto auf Kaufpreisrechnungen, sofern sie per Lastschriftverfahren eingezogen werden können.

Im Rahmen von Reparaturrechnungen wird ein Skonto nicht gewährt.

5.4Verzug
Wird eine Rechnung nach Fälligkeit und der in Ziffer 5.2. genannten Zahlungsfrist gezahlt, berechnet SAM ® Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gegenüber Endverbrauchern und 8% über dem Basiszinssatz, sofern ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind deshalb nicht ausgeschlossen. SAM ® ist zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem Vertrage verpflichtet, sofern fällige Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen nicht vollständig bezahlt wurden.
6.Mängel
6.1Rüge
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind spätestens 7 Tage nach Empfang der Ware gegenüber SAM ® schriftlich geltend zu machen. Handelsübliche oder zumutbare geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Maße, des Gewichts, der Ausrüstung oder der Gestaltung dürfen nicht beanstandet werden.

Für Mängel, die durch Nichtbeachtung von Pflegehinweisen oder falscher Handhabung (z. B. korrosive chemische Reinigungsbäder, Ultraschallbäder etc.) entstanden sind, oder bei Veränderungen oder Reparaturen, die nicht von SAM ® durchgeführt worden sind, übernimmt SAM ® keine Haftung.

Rücksendungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und mit beigelegter Kopie der Rechnung erfolgen.

6.2Mängelbeseitigung
Bei berechtigten Beanstandungen hat SAM ® das Recht, nach Rückempfang der Ware diese nachzubessern oder mangelfreie Ersatzware zu liefern. Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag kann der Käufer nur geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Die dabei entstehenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt SAM ® soweit diese nicht dadurch erhöht werden, dass die Ware nach einem anderen Ort, als dem Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Käufers verbracht wurde.
7.Haftung
SAM ® leistet Schadensersatz nur in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzungen. Bei darüberhinausgehender schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SAM ® nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus unmittelbaren oder mittelbaren Schäden der Höhe nach auf den Kaufpreis der ausgelieferten Ware bzw. im Falle des Verzugs auf den ausgebliebenen Teil der Lieferung beschränkt.

Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von SAM ® oder ihrer Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.

Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, so muß er SAM ® eine Vierwochenfrist nach Ablauf der Nachlieferungsfrist setzen. Die Frist wird von dem Tag an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben erfolgt.

8.Rücktritt
Bei erheblichen Pflichtverletzungen des Käufers sowie bei Zahlungsverzug ist SAM ® nach vorangegangener erfolgloser Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Schadensersatzansprüche sind deshalb nicht ausgeschlossen.

Sofern SAM ® Umstände zur Kenntnis kommen, wonach der Kunde sich als Kreditunwürdig erweist, und die Ansprüche von SAM ® dadurch gefährdet sind, kann SAM ® Sicherstellung oder Vorausbezahlung des vollen Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

9.Verjährung
Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels oder einer Pflichtverletzung verjähren nach einem Jahr.
10.Gerichtsstand/Rechtswahl
Der Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Scheckklagen) ist München, soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Es gilt deutsches Recht, auch im Falle von Auslandslieferungen, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.Auslegung bei sich widersprechenden AGB`s
Der Käufer ist mit den vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden, sofern er nicht innerhalb einer Woche schriftlich Widerspruch erhebt. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers werden von SAM ® nicht anerkannt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt vielmehr eine Bestimmung, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand der AGBs: 01.01.2005